Chemikalienrecht

Die Vermarktung von Stoffen und Gemischen ist seit vielen Jahren verbunden mit wachsenden chemikalienrechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene, gesteuert durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA und ergänzt um daraus abgeleitete nationale Vorgaben.

Mit der EU-Verordnung CLP (VO (EU) 1272/2008) wurde ein neues EU-einheitliches System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen definiert.

Die EU-Verordnung REACH (VO (EU) 1907/2006) definiert Prozesse, die für den Import aus Nicht-EU-Ländern (und die Herstellung über chemische Synthesen) gelten. Als zentraler Prozess ist hier die Registrierung von Stoffen etabliert worden. Wir haben seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung mehr als 60 Stoffe registriert, um diese Produkte für unsere Kunden verfügbar zu halten. Auch unsere Tochtergesellschaften sind an diesen Prozessen beteiligt. Sie finden unsere aktuelle REACH-Broschüre hier!

Zur Umsetzung der Anforderungen beider zentraler (und weiterer) Regulierungen nutzen wir moderne und digitale Systeme, die uns ermöglichen, z.B. Sicherheitsdatenblätter zu unseren Produkten rechtsicher und zeitnah zu erstellen und automatisiert zu versenden.

Die im Rahmen des EU-Green-Deal entwickelten neue Chemikalienstrategie wird das EU-Chemikalienrecht ein weiteres Mal nachhaltig anpassen. Wir verfolgen die Entwicklung dazu aufmerksam und sind bereits dabei, Prozesse und Produkte dahingehend anzupassen.

Aber auch andere Länder (Nicht-EU) entwickeln ihr Chemikalienrecht weiter (z.B. Korea (K-REACH), Türkei (KKDIK), UK (UK-REACH) etc.).

Wir haben alle diese chemikalienrechtlichen Entwicklungen im Blick sorgen dafür, dass unsere Produkte auch in diesen Regionen vermarktet werden können.

Von den ersten Ansätzen zu einer neuen europäischen Chemikalien-Verordnung bis zum Inkrafttreten vergingen etwa neun Jahre. Auer-Remy und Lehmann&Voss&Co. haben sich schon früh sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt, es ging uns von Anfang an darum, unseren Kunden möglichst früh die Sicherheit geben zu können, dass unsere Produkte weiterhin verfügbar bleiben.

Dazu gehört auch, mit unseren nicht europäischen Lieferanten abzuklären, ob und welche Stoffe sie (ggf. durch einen Vertreter innerhalb der EU) registrieren lassen würden bzw. wo wir dies übernehmen sollten. Denn durch die drei Säulen unseres Geschäfts – Distribution, Produktion und Handel – sind wir in vielfältiger Weise von REACh betroffen, haben für unterschiedliche Stoffe unterschiedliche Rollen, aus denen sich unterschiedliche Pflichten ergeben.

Wir sind aktiv mit der Umsetzung der Anforderungen von REACh beschäftigt und haben dabei bereits wichtige Erfahrungen gesammelt.

 Wir

  • haben ca. 800 Stoffe vorregistriert
  • haben in 2010/2011 drei Registrierungen erfolgreich eingereicht
  • haben in 2013 5 weitere Registrierungen erfolgreich eingereicht
  • planen bis 2018 etliche weitere Registrierungen; hierzu ist ein Priorisierungsprozess gestartet worden
  • nutzen ,Alleinvertreter (OR)-Regelungen', um auf eine Teil der verpflichtenden Registrierungen verzichten zu können
  • nutzen interne und externe Netzwerke zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch (z.B. VCI Regionalverband Nord, REACh-Hamburg-Netzwerk (http://www.reach-hamburg.de/)
  • haben eine Verfahrensanweisung zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen sowie der Vermarktungsfähigkeit der Produkte entwickelt
  • nutzen moderne Softwaresysteme zur Unterstützung der Sicherstellung der REACh-Konformität

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder zwecks Erfahrungsaustausch.