Chemi­ka­li­en­recht

Die Vermarktung von Stoffen und Gemischen ist seit vielen Jahren verbunden mit wachsenden chemi­ka­li­en­recht­li­chen Vorgaben auf EU-Ebene, gesteuert durch die Europäische Chemi­ka­li­en­agentur ECHA und ergänzt um daraus abgeleitete nationale Vorgaben.

Mit der EU-Verordnung CLP (VO (EU) 1272/2008) wurde ein neues EU-einheitliches System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen definiert.

Die EU-Verordnung REACH (VO (EU) 1907/2006) definiert Prozesse, die für den Import aus Nicht-EU-Ländern (und die Herstellung über chemische Synthesen) gelten. Als zentraler Prozess ist hier die Registrierung von Stoffen etabliert worden. Wir haben seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung mehr als 60 Stoffe registriert, um diese Produkte für unsere Kunden verfügbar zu halten. Auch unsere Toch­ter­ge­sell­schaften sind an diesen Prozessen beteiligt. Sie finden unsere aktuelle REACH-Broschüre hier!

Zur Umsetzung der Anforderungen beider zentraler (und weiterer) Regulierungen nutzen wir moderne und digitale Systeme, die uns ermöglichen, z.B. Sicher­heits­da­ten­blätter zu unseren Produkten rechtsicher und zeitnah zu erstellen und automatisiert zu versenden.

Die im Rahmen des EU-Green-Deal entwickelten neue Chemi­ka­li­en­stra­tegie wird das EU-Chemi­ka­li­en­recht ein weiteres Mal nachhaltig anpassen. Wir verfolgen die Entwicklung dazu aufmerksam und sind bereits dabei, Prozesse und Produkte dahingehend anzupassen.

Aber auch andere Länder (Nicht-EU) entwickeln ihr Chemi­ka­li­en­recht weiter (z.B. Korea (K-REACH), Türkei (KKDIK), UK (UK-REACH) etc.).

Wir haben alle diese chemi­ka­li­en­recht­li­chen Entwicklungen im Blick sorgen dafür, dass unsere Produkte auch in diesen Regionen vermarktet werden können.