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REACH

"Gemeinsam REACH erreichen"

Das Chemikalienrecht der EU wird zukünftig in weiten Teilen durch die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung geregelt. Die REACH-Verordnung vereint zahlreiche bislang nebeneinander existierende Rechtstexte der EU-Chemikaliengesetzgebung und ergänzt sie durch neue Aspekte. Ziel der Verordnung ist eine verbesserte Informationslage über die in der Gemeinschaft hergestellten und über die in die EU importierten Chemikalien. Außerdem sollen die Risiken, die mit der Verwendung von Chemikalien verbunden sind, reduziert werden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Anforderung von REACH voll zu erfüllen und sind deshalb frühzeitig aktiv geworden. Gern bieten wir sowohl Kunden als auch Lieferanten unsere Unterstützung an, wenn es darum geht, den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam und engagiert unserer Verantwortung als Unternehmen der Chemie nachkommen.

Zu weiteren Informationen kommen Sie über das Menü links.

Unseren Info-Prospekt zu REACH können Sie sich hier als PDF herunterladen.